Hier mal was für's Gehirn

Waterfall

Amazone
Registriert
27.02.2003
Beiträge
194
Also, unter der Voraussetzung, dass die Frauen bei der Hochzeit immer schön brav den Namen des Mannes annehmen, kommen bei mir jetzt folgende Paare raus:

Wilhelm Schwarz + Helen Schwarz, geb. Braun
Arthur Braun + Beatrix Braun, geb. Weiß
Johann Weiß + Margarethe Weiß, geb. Schwarz

Falls das Alter eine Rolle spielt... es is einfach zu spät/früh, das schafft mein Hirn jetzt nicht.... und wenn alles falsch ist - dann gilt die selbe Ausrede :p
 

Doc Sternau

Chefzwerg
Registriert
14.11.2000
Beiträge
14.287
Hmm, sorry, das mit den Kriminalfällen klappt nicht. Da ist zu jedem ein Bild, das man für die Lösung braucht.
 

Latrino

Kampfsittichbändiger
Registriert
10.01.2001
Beiträge
262
hmmm...wenn ein Paar geheiratet hat, sind die anderen miteinander Verschwägert und dürfen nach normaler Rechtssprechung doch nicht mehr miteinander Heiraten....oder???? ;) ;) :D
 

Iwan III.

Russischer Berserker
Registriert
21.08.2003
Beiträge
2.598
Man darf doch seinen Schwager oder seine Schwägerin heiraten. Wo steht das denn das man das nicht darf. Es heißt zwar vor Gericht muß man nicht aussagen, wenn man verwandt oder verschwägert ist, aber man darf es. Man darf ja auch seien Cousine(seinen Cousin heiraten, was ja in der Familie ist.
 

Azariel

Shade
Registriert
23.09.2002
Beiträge
3.200
Rechtssprechung und Heiraten haben goar nüscht miteinander zu tun. Das eine ist die Frage der Befangenheit, das man einen Verwandten vor Gericht nicht belasten muss, bzw. entlasten will und daher nicht objektiv antwortet.
Das andere ist religiös, und indirekt genetisch begründet, da Kreuzungen von zu nah verwandten genetisch sehr ungünstig sind, und was von den meisten Religionen verboten wird. Die Schwägerin zu heiraten falls ihr Mann sterben sollte ist sogar verpflichtend, wenn auch nur symbolisch damit für sie gesorgt ist. ;)
 

Iwan III.

Russischer Berserker
Registriert
21.08.2003
Beiträge
2.598
Moment meine Schwägerin ist doch die Schwester von meiner Frau, oder? Wo ist denn da das Problem, wenn mein Bruder, diese heiratet, das hat doch mit gleichen Genen nichts zu tun, da nur mein Bruder und ich die gleichen (ähnlichen Gene) habén und meine Frau und ihre Schwester, da können sich doch so ähnliche Gene gar nicht vermischen.
 

Latrino

Kampfsittichbändiger
Registriert
10.01.2001
Beiträge
262
Islamisches Recht: http://www.enfal.de/grund36.htm

BGB: §1307 und 1590
Verschwägerte sind gleichgestellt mit Verwandten 1. Grades....und dürfen deswegen nicht heiraten....

...oder haben wir hier jemanden, der sich in Jura auskennt????
 

Iwan III.

Russischer Berserker
Registriert
21.08.2003
Beiträge
2.598
aber das ist doch total unlogisch, da (siehe mein letzter Post) man doch gar nicht miteinander verwa´ndt ist. So ein Schwachsinn *grummel*
 

Latrino

Kampfsittichbändiger
Registriert
10.01.2001
Beiträge
262
...öwer behauptet das Rechtssprechung Logisch ist???


Wobei...manchmal ist sie schon stimmig:
§1591 BGB: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. :D :D :D
 

Iwan III.

Russischer Berserker
Registriert
21.08.2003
Beiträge
2.598
Ha aber beim Vater müßte das auch meistens ;) stimmen, aber es gibt sicher genug "Väter" die ein anderes Kind groß ziehen.
 

Azariel

Shade
Registriert
23.09.2002
Beiträge
3.200
@Latrino
Falsch. ;) Was hier gilt ist zwar §1307, aber der lautet:

BGB § 1307 Verwandtschaft

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie
zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das
Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.


Ich kann mich auch nicht erinnern dein Zitat mit der Gleichstellung von Schwägerschaft und Verwandschaft gefunden zu haben, in BGB § 1590 ist es jedenfalls nicht fesgehalten.
 

Latrino

Kampfsittichbändiger
Registriert
10.01.2001
Beiträge
262
§ 1590
Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.

Ich muss zugeben, dass mein Rechtskunde-Unterricht schon ca. 16 Jahre her ist, aber wenn ich mich richtig erinnere wird "rechtlich gesehen" Schwägerschaft ersten Grades mit Verwandschaft 1. Grades gleichgestellt....aus dem Grund ist (falls ich mich richtig erinnere)der angeheiratete Mann doch auch Unterhaltspflichtig gegenüber Verwandten der Frau.....oder???
 

Azariel

Shade
Registriert
23.09.2002
Beiträge
3.200
Öh nein, eigentlich nicht. Unterhaltspflicht besteht ausser in Sonderfällen nur gegenüber:
a) Ehegatten (sowohl bei intakter als geschiedener Ehe)
b) Verwandten in direkter Linie.

unter b) fallen nur nach § 1589 BGB definierte Verwandte direkter Linie, das umfasst nur (Gross-) Elternteile sowie Kinder (bzw. Enkel), keine verschwägerten Personen, oder Verwandte einer Seitenlinie.
 
Zuletzt bearbeitet:

Latrino

Kampfsittichbändiger
Registriert
10.01.2001
Beiträge
262
O.K...... :D .... dann bin ich mal wieder eines besseren belehrt worden!!!

d.H. also, ich könnte die Schwester meines Schwagers heiraten, oder aber, die Tochter der Frau meines Vaters (aber nicht die Tochter meines Vaters) könnte mich ehelichen solange ich nicht der Sohn der Frau meines Vaters bin? ;) ;)


oder?
 

Azariel

Shade
Registriert
23.09.2002
Beiträge
3.200
@Latrino
Natürlich darfst du die Schwester deines Schwagers heiraten, z.b. wenn zwei Geschwister in die gleiche Familienlinie einheiraten.
Die Tochter der Frau deines Vaters darfst du jedoch nicht heiraten, nicht einmal wenn die Mutter der Tochter der Frau deines Vater nicht deine Mutter, also die Mutter des Sohnes deines Vaters ist, vorausgesetzt das der Vater der Tochter der Frau deines Vaters auch dein Vater ist, da hier eine Halbbürtige Verwandschaft gegeben ist. Sollte jedoch der Vater der Tochter der Frau deines Vaters nicht dein Vater, also der Vater des Sohnes deines Vaters, und der Vater der Tochter der Frau deines Vaters nicht die gleiche Person sein, stände einer Ehe zwischen dem Sohn deines Vaters und der Tochter der Frau deines Vaters juristisch nichts im Wege. :p
 

Drogo Onpaus

Dipl. Erzmagier
Registriert
19.08.2003
Beiträge
1.751
@Waterfall:

Da ich die Lösung nicht hatte bin ich jetzt 3 Stunden bei dem Rätsel gesessen ;)

Bin auf folgende Lösung gekommen:

Wilhelm Schwarz + Helen Schwarz, geb. Weiß
Arthur Weiß + Margarethe Weiß , geb. Braun
Johann Braun + Beatrix Braun , geb. Schwarz


Die Zeitangaben spielen eine Rolle - hat aber gedauert bis ich draufgekommen bin welche ;)

Zeitpunkt des Rätsel ist 1994 und Johann ist da 54 Jahre Jahre alt. Also wurde er in einem Schaltjahr geboren. Da Helen genau 26 Wochen (182 Tage) älter ist als ihr Gatte, der im August geboren wurde, kann sie nur Hernn Weiß Schwester sein, wenn sie nicht die Frau von Johann ist.
(In einem Schaltjahr haben die Monate Februar-Juli 182 Tage)

Wenn sie es nicht wäre, geht sich das Rätsel aber nicht aus...

*kopfrauch

Allein bei der Überprüfung ob "Die Schwester von Herrn Weiß ist mit dem Schwager von Helens Bruder verheiratet" auch geht wenn Hellen nicht die Schwester von Hernn Weiß ist, hat mir den einen oder anderen Knoten im Hirn eingebracht.

Ich geh jetzt meine Mathe- und Physikübungszettel rechen - zur Entspannung ;)
 

Enigma

Suchender
Registriert
15.07.2002
Beiträge
2.159
Hui, ihr seid ja in den letzten Tagen richtig fleissige Schreiber gewesen. :eek: Das muss wohl an diesen Leimdämpfen liegen... Wow, ist hier alles bunt.... Meine Finger tanzen geradezu über die Tastatur..... :D

"Ich bin so einfach,
dass ich nur zeigen kann,
dennoch leite ich Männer
auf der ganzen Welt."
 

Zhuge Liang

Funky Paladin
Registriert
09.12.2002
Beiträge
3.016
@Enigma:
Ein Kompass?
 
Oben