@Tim:
Das bezweifel ich gar nicht, bin da sogar deiner Meinung. Aber jetzt sind es nun mal 27 Mitglieder, da kann man nicht mit dem Vertrag von Nizza arbeiten. Diarmud hat völlig Recht, dass man das hätte vorher machen müssen, aber dafür ist es JETZT zu spät. Trotzig mit dem Fuß aufstampfen macht es da auch nicht besser, irgendeine Änderung muss her. Und in meinen Augen ist der EU-Vertrag da ein guter Weg (ja, ich habe das ganze Werk gelesen).
@Gala:
Erstmal finde ich es schon ein starkes Stück, die Relevanz meiner Beiträge in Abrede zu stellen. Aber man ist von dir ja gar keinen guten Argumentationsstil gewöhnt, also kann man das ja ruhig ignorieren. Und ich mache jetzt auch noch den Fehler und gehe auf den Rest deiner Polemik ein. Achja, bevor du dich ungerecht behandelt fühlst: Ja, ich bin dir gegenüber gerade unhöflich. Aber das ist pure Reaktion auf dein Gehabe.
Nein, mir ist Handlungsfähigkeit nicht wichtiger als Legalität. Aber was bisher abgelaufen ist, IST legal. David hat dir dazu ja schon einiges gesagt. Davon ab habe ich den starken Eindruck, dass du den EU-Vertrag nicht gelesen hast und scheinbar noch nicht mal irgendwelche Zusammenfassungen gelesen hast. Anders kann ich mir das mit der Entmündigung nicht erklären. Viel eher ist bisher einer der größten Missstände in der EU, dass die Bürger und ihre gewählten EU-weiten Vertreter (EU-Parlament) zu wenig eingebunden sind. Und gerade da schafft der EU-Vertrag Abhilfe.
Ich hole jetzt mal sehr weit aus, mal sehen ob du dir die Mühe machst es zu lesen oder ob ich das umsonst mache.
Zunächst einmal wurde der EU-Vertrag (bzw. sein Vorläufer) ganz legal von Vertretern aller EU-Völker entworfen. Der aus 105 Mitgliedern der Länderparlamente, der Regierungen, des Europäischen Parlamentes und der Kommission bestehende Konvent unter der Leitung von Valerie Giscard d`Estaing legte am 13. Juli 2003 seinen Verfassungsentwurf vor. Eines der erklärten Ziele des Konvents war es, Demokratie in der Union zu stärken, weshalb sich natürlich die Frage nach den Veränderungen in den Kompetenzen des Parlamentes stellt. Und da sieht es gar nicht schlecht aus:
Das Parlament wird insofern gestärkt wird, dass es zukünftig in 70 Feldern Rechtsakte erlassen darf, statt wie bisher in 44. Erstmalig darf das EP dabei in der Agrarpolitik mitwirken, andere wichtige Felder wie Steuer-, Außen- und Finanzpolitik bleiben jedoch weiterhin ausserhalb der Kompetenzen des Parlamentes.
Eine weitere positive Änderung ergab die neue Sitzverteilung innerhalb des Parlamentes. Zwar wird es weiterhin keine proportionale Vertretung existieren, allerdings ist in Art I-20 VVE eine „degressiv proportionale“ Vertretung der einzelnen Mitgliedsländer vorgesehen, wobei jedes Land mindestens 6 und maximal 96 Sitze besetzen kann, bei einer Gesamtzahl von maximal 750 Sitzen. Mit dieser Entscheidung wich die Regierungskonferenz von der ursprünglichen Empfehlung des Konvents, über mindestens 4 Sitze und keiner Begrenzung nach oben, ab. Die genaue Verteilung der Sitze ist jedoch im Verfassungstext nicht angegeben, stattdessen beinhaltet Art I-19 VVE eine Regelung, nach der das Parlament selbst über seine zukünftige Zusammensetzung entscheiden kann. Durch diese Massnahme hat das Parlament mehr Freiraum in der Gestaltung seiner eigenen Struktur.
Einer der wichtigsten Punkte zur Stärkung des EP im VVE stellt jedoch die Schaffung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens dar, welches praktisch ohne Änderung dem derzeitigen Verfahren der Mitentscheidung entspricht. Durch dieses quasi eindeutige Bekenntnis zu mehr Mitwirkung des Parlamentes in Legislativfragen ist ein großer Schritt hin zu mehr demokratischer Grundlage der Union getan.
Eine weitere Stärkung erhält das Parlament und die Demokratie durch die neue Regelung der Haushalts- und Finanzvorschriften. Zum einen wird durch die Vereinfachung des Systems – die Kommission muss nur noch einen Entwurf und keinen Vorentwurf mehr vorlegen – die Transparenz des Verfahrens gesteigert. Viel wichtiger ist allerdings, dass die Trennung in obligatorische und nichtobligatorische Ausgaben komplett aufgehoben wurde, wodurch das Parlament nun die endgültige und letzte Entscheidungsgewalt beim Haushaltsplan insgesamt hat.
Weiterhin muss das Parlament zukünftig allen internationalen Verträgen der Union zustimmen, es muss das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit (Art III-325 VVE) billigen und es ist an einer erneuten Revision der Verträge im Rahmen eines neuen Konventes (Art IV-7 VVE) beteiligt.
Und zu guter letzt hat das EP eine zusätzliche Erweiterung seiner Rechte in der Wahlfunktion des Parlamentes erhalten. Demnach muss der Kommissionspräsident in Zukunft vom Europäischen Parlament bestätigt werden, auch wenn er weiterhin vom Rat vorgeschlagen wird. Dennoch ist ebenfalls festgehalten, dass der Rat zukünftig bei der Auswahl des Präsidenten Rücksicht auf das Ergebnis der Parlamentswahlen nehmen soll.
DAS alles ist ein klarer Schritt hin zu weniger Entmündigung. Also erkläre mir doch mal, was du im Gegenzug damit meinst. Es gibt auch mit dem EU-Vertrag keinen "starken Mann" am Ruder, viel eher gibt es mehr Checks and Balances. Es gibt erst recht keine Mafia, egal wo du das her hast. Himmel, hast du wirklich nur einmal in das Dokument reingeschaut?