Meine Grundsatzüberlegungen scheinen gut anzukommen
, also Weiter im Text, a propos Computer, Internet und Überwachung/Kontrolle. Einige Einsichten, auf die man in Zukunft bei ähnlichen Diskussionen IMO bauen kann:
Erst einmal sollte man ob all den Phantasien und Gelüsten diverser Politiker nicht vergessen, das Privatleute ihre Computer bezahlt haben, deren rechtmässige Besitzer sind und somit damit machen können was sie wollen, soweit sie damit niemand anderem schaden. (Aus dem Fenster auf den Kopf eines anderen schmeissen ist also nicht.
)
Was sich insbesondere aber darauf befindet, geht niemanden etwas an. Nicht den Staat, nicht irgendwelche Behörden, nicht der Nachbar, niemanden. Dem Eigner gehört das Gerät, er hat die Verantwortung und die Hoheit darüber. Zumal wenn es noch in der eigenen Wohnung/dem eigenen Haus steht ist per deutschem GG / schweizerischer Verfassung sowieso für alle Überwachungsgelüste Ende Gelände.
Nun, nachdem das klar ist, komme ich zu einem manipulativen Wortkonstrukt wie es perfider gar nicht mehr geht:
"
Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürcheten."
Ich nehme das hier auseinander, weil bei diesem Populisten-Rotz derart viele Rechtsstaat-Grundsätze manipulativ in Frage gestellt werden dass es schon fast nicht mehr lustig ist.
Was entgegnet man diesem unsäglichen Manipulationsversuch? Was macht man wenn sowas in einer Diskussion kommt? Wie verteidigt man das schwer zu umreissende und noch schwerer zu vermittelnde Gut der Informationsfreiheit?
Jeder fühlt instinktiv, dass bei diesem Satz gerade einige Grundsätze über Bord gekippt werden, einige Dinge stimmen ganz und gar nicht, wenn jemand soetwas sagt und glaubt, nun eine Legitimierung zum salopp gesagt schnüffeln zu haben. Die meisten Menschen können es aber nicht benennen und stehen relativ hilflos da wenn sie diesen unsäglichen Satz an den Kopf geschmissen bekommten - und schwups - scheint der Populist gewonnen zu haben.
Nun, dem kann abgeholfen werden, da geht es darum, explizite Dinge und implizite Annahmen/Negierungen zu ereknnen und zu kontern, und mit Verlaub, darin bin ich gut.
Also, Stichwort "verbergen". Bevor etwas verborgen werden kann muss es gesucht sein. Verlangt von jemandem. Und bevor etwas verlangt oder eingefordert werden kann, braucht derjenige eine Legitimation. DAS ist das Stichwort.
"Darfst Du überhaupt etwas über mich wissen?" oder "Wer hat Sie ermächtigt...?" ist schon mal ein guter Konter, der den Schäuble-isten schon mal in Erklärungsnot bringt. Cool. In einer Diskussion mit Uneinsichtigen bringt es schon mal die ganz wichtige Frage auf, WER überhaupt gewisse Dinge wissen darf.
Falls diese Hürde vom Schäubleisten*** genommen ist, kommt gleich die nächste: WAS darf der Legitimierte den alles wissen? Beispielsweise den PIN meiner Bankkarte schon mal nicht, aber meine Schuhgrösse meinetwegen schon. "Achso, da gibt es Abstufungen!" wird sich in einer Diskussion die Erkenntnis breit machen. Nun ist der Schäubleist an einem Punkt, an dem er genau spezifieren muss, WAS er denn eigentlich wissen darf und will. Wenn man von jetzt an diese Rstriktionen nicht mehr aus den Augen verliert, hat man schon mal die Reisszähne in der Argumentation des nichts-zu-verbergen-haben gezogen, ganz ohne persönlich zu werden. Aber hey - wir haben erst der ersten Teilsatz behandelt.
Was ist mit nichts-zu-befürchten-haben? Furcht impliziert Gefahr, Bedrohung. "Wer bedroht mich, warum sollte ich Angst haben?" ist dann die Killerfrage. Spätestens jetzt steckt der Angriff des Schäubleisten fest und versinkt im Morast der Erlärungsnöte. Falls er aber den Bogen trotzdem noch kriegt und alles in Richtung einer möglichen Schuld dessen, der eben seine Informationen nicht einfach so preisgibt, zu drehen versucht, dann hat man Schäubleisten eignetlich wo man ihn haben will.
Da wäre erst einmal das Fakt, das Schuld nach Gesetzen geregelt ist. Nur wer gegen diese verstösst, kann irgend eine Schuld überhaupt erst mal haben. Man muss also erst etwas ausgefressen haben. Dann weiter besteht die Beweislast beim Ankläger. Der Schäubleist muss also erst mal beweisen - ganz ohne Zutun des Verdächtigten, dass der etwas verbrochen hat. Oder einen Richter davon überzeugen, dass es dafür genug Indizien gibt, und der einen entsprechenden Erlass macht.
Erst dann - und nur dann - ist man verpflichtet, dem (inzwischen legitimierten) Schäubleisten überhaupt irgend welche Infos rauszurücken. Dann ist man aber erst verdächtig, noch überhaupt nicht schuldig. Erst bei von einem Gericht erwiesener Schuld hat man sozusagen etwas zu befürchten.
So, cool nicht wahr? Man braucht um die 600 Worte um die Perfidität eines schnell hingerotzten Satzes zu bleuchten. Kein Wunder geht mir die Hutschnur hoch bei diesem Ungleichgewicht. Ich möchte ja gerne mal den Meister-Populisten treffen der besagten Satz verbrochen hat...
P.S. *** So bezeichne ich Leute, die entweder den Wert/die Wichtigkeit persönlicher Information gering schätzen oder tatsächlich der Meinung sind, dass niemand Informationen geheim halten darf und das Verschlüsselung per se schon mal verdächtig ist.
Gruss, Ice