@Ice
Der juristische Tatbestand der Vergewaltigung nach schwedischem Recht ist derart absurd
Gibts dafür eigentlich irgend einen Beleg? Soll ich alles glauben, was auf "Alles Schall und Rauch" steht?
Wenn da mal etwas wahres steht, dann höchstens nach dem "ein blindes Huhn findet auch manchmal ein Korn"-Prinzip.
Dieser Seite würde ich nicht einmal glauben, wenn sie schreibt, dass morgen die Sonne aufgeht.
Laut wikipedia gilt in Schweden:
Im Strafgesetzbuch Schwedens, Brottsbalk in der Landessprache, behandelt das Kapitel 6 Sexualverbrechen. Paragraf 1 behandelt die Vergewaltigung (våldtäkt), Paragraf 2 den Sexuellen Zwang (olaga tvång) und Paragraf 10 die sexuelle Nötigung (sexuellt ofredande).
§1 sagt sinngemäß: Sexuelle körperliche Handlungen, die Geschlechtsverkehr gleichen, die durch Mißhandlung oder sonstwie mit Gewalt oder durch Androhung von Verbrechen erzwungen werden oder mit Personen, die wegen Bewusstlosigkeit, Schlag, Drogen, Krankheit, körperlicher oder geistiger Störung, in einem hilflosen Zustand sind geschehen, werden mit zwei bis sechs Jahren Haft bestraft, in minderschweren Fällen bis vier Jahre, in besonders schweren Fällen (z. B. mehrere Personen, besonders brutal) mit vier bis zehn Jahren Haft.
§2 sagt sinngemäß: Wer durch gesetzeswidrigen Zwang [Nötigung, Erpressung], der nicht in § 1 enthalten ist, eine Person dazu bringt, eine sexuelle Handlung durchzuführen oder zu erdulden, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft, in schweren Fällen mit Haft zwischen sechs Monaten und sechs Jahren.
§10 sagt sinngemäß: Wer sich vor einem anderen so entblößt, dass dies Unbehagen erzeugt oder sonstwie durch Worte oder Handeln einen Menschen so belästigt, dass dies die sexuelle Integrität dieses Menschen verletzt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft.
Das hört sich für mich eigentlich ganz vernünftig an.
Mit
dort ist einvernehmlicher Sex auch dann eine Vergewaltigung scheinbar, wenn kein Kondom benutzt wird die schwedische Gesetzeslage zu umschreiben ist offensichtlich Unsinn. Oder gibts dafür einen Beleg?
Deshalb ist Schweden wahrscheinlich auch das Land mit den meisten Vergewaltigungen auf der Welt
Kann man das irgendwie nachweisen? Ich bin bereit Geld darauf zu wetten, dass das nicht stimmt.
In der englischen Wikipedia steht:
Assange and some media accounts say that the dispute arose from incidents of consensual but unprotected sex. A lawyer, however, accused Assange of having unprotected sex with a woman who was asleep.
Leider gibts für den zweiten Satz keine Quelleangabe.
Zu Kachelmann:
Nach diesem Prozess und vor allem der Berichterstattung darüber ist Kachelmanns Namen und Karriere auf jeden Fall runiniert, egal ob er sich nun als unschuldig erweist oder nicht - während die Anklägerin den medialen Schutz der Persönlichkeit geniesst.
Und? Darf man deswegen keine Vergewaltigungsprozesse mehr führen?
Warum ist der Staat bzw. die Justiz schuld, wenn Namen und Karriere ruiniert sind, ob unschuldig oder nicht?
Ist das nicht ein gesellschaftliches Problem?
Übrigens ist das eine Selbsterfüllende Prophezeiung, die die Medien vom ersten Tag an verbreitet haben. Da hat das Gericht nichts mit zu tun.
Ich möchte mal eine Frage zum Thema Gleichberechtigung stellen[...]
Und ich liefere gleich die Antwort - ich glaube nicht.
Tolle, überzeugende Argumentation.
Statistiken bringen und Behauptungen belegen ist offenbar out.
Zum Thema Gleichberechtigung: Wenn im Fall Assange ein männlicher Staatsanwalt zuständig wäre, hättest du dann trotzdem diese Unterstellungen geschrieben?
jemand (die Staatsanwältin) auf Profilierung (auf der Feministinnen-Schiene) aus ist, um es quasi den bösen Männern (wieder einmal?) zu zeigen.
Nein? Du unterstellt Frauen also andere Motive als Männern? Wo ist da die "Gleichberechtigung"? Und warum schreibst du Gleichberechtigung in Anführungszeichen?
Ach ja, du findest, dass Emanzipation eine schlechte Idee ist und die Frau von ihrer natürlichen Rolle entfernt.
Außerdem ist das ganze von den Rothschilds eingefädelt.
@Darghand
Erstmal
Sonst hätte ich selbst etwas über das Israel-Gambit und das Frauenbild des Beitrages schreiben müssen.
Das Problem bei Vergewaltigungen ist ja immer, dass in der Regel nur Täter und Opfer dabei sind.
Es gilt ja auch, dass bei Vergewaltigung die "innere Willensrichtung" des Opfers maßgeblich ist. Abwehrhandlungen des Opfers gelten deshalb für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht als zwingend erforderlich.
Da muss man also einen Kompromiss finden. Man kann nicht jeden Angeklagten verurteilen, aber man sollte auch nicht allzu viele Vergewaltiger laufen lassen.
Wenn man da immer In dubio pro reo entscheiden würde, könnte man den Straftatbestand wahrscheinlich streichen.
Ein Kompromiss hat natürlich immer Vor- und Nachteile.
Anders als mit abstrakten und allgemeingültigen Gesetzen kann man die Sache aber doch gar nicht angehen, oder?