Astaldo
Vampireslayer
- Registriert
- 14.06.2002
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Unser Rechtsprofessor hatte auch immer Stories zu den Telefonwerbern zu erzählen. Meist hat er sich mit denen angelegt und zur Zeit prüfen die, ob es nicht mal ginge eine Klage anzustreben. Das Problem ist das nur laut UWG nur bestimmte Gruppen klagebefugt sind. Privatpersonen können also nur Verbraucherzentralen informieren, sodass die dann versuchen dagegen vorzugehen. Die meisten Telefonanrufer sind so gar so dreist, die geben zu dass sie gegen Gesetze verstoßen, meinen aber das sie durch die Bagatellklausel geschützt sind. Nur bei der Anzahl von Anrufen kann man nicht mehr von Bagatellen ausgehen.
Beim Briefkasten kann man über unerwünschte Werbung noch den Weg übers BGB (§§ 823,1004) gehen, weil das als Eingriff ins Eigentum angesehen wird.
Das Problem ist, dass die wenigsten dagegen vorgehen, weil man erstmal Anwalt und Prozesskosten tragen muss und der Ausgang eines Prozesses nie 100%ig sicher ist.
Bei den Spammails ist es noch schlimmer. In der EU und in Deutschland ist Spamming verboten, aber sobald die Mails aus Übersee kommen, bewegt man sich in einer ungeregelten rechtlichen Grauzone.
Und wie schon gesagt wurde, bei Haustürgeschäften greift der §§ 312, 355 BGB. Man muss keine Begründung schreiben, sondern einfach seinen Widerruf in Textform und der Ware zuschicken. 2 Wochen hat man Zeit und es genügt die rechtzeitige Absendung.
Beim Briefkasten kann man über unerwünschte Werbung noch den Weg übers BGB (§§ 823,1004) gehen, weil das als Eingriff ins Eigentum angesehen wird.
Das Problem ist, dass die wenigsten dagegen vorgehen, weil man erstmal Anwalt und Prozesskosten tragen muss und der Ausgang eines Prozesses nie 100%ig sicher ist.
Bei den Spammails ist es noch schlimmer. In der EU und in Deutschland ist Spamming verboten, aber sobald die Mails aus Übersee kommen, bewegt man sich in einer ungeregelten rechtlichen Grauzone.
Und wie schon gesagt wurde, bei Haustürgeschäften greift der §§ 312, 355 BGB. Man muss keine Begründung schreiben, sondern einfach seinen Widerruf in Textform und der Ware zuschicken. 2 Wochen hat man Zeit und es genügt die rechtzeitige Absendung.