Mordos
Senior Member
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- 05.06.2001
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Ich habe folgendes Problem. Vor ca. 5 oder 6 Wochen habe ich eine, für mich doch recht wichtige Prüfung auf der Uni in den Sand gesetzt. Nachdem ich meine Note hatte, wollte ich eine Einsichtnahme der Prüfung, da ich gerne wissen würde was alles falsch war, damit ich mich für den nächsten Antritt besse vorbereiten kann. Ich habe also den Professor bei dem ich die Prüfung geschrieben habe aufgesucht und ihn um eine Einsichtnahme gebeten. Er meinte jedoch das er gerade viel zu beschäftigt sei und ich ihm doch eine E-Mail schicken solle um einen Termin zu vereinbaren. Gesagt getan. Ich hab also die E-Mail noch am selben Tag abgeschickt. Das ist jetzt mittlerweile an die vier Wochen her. Nachdem ich nach 2 Wochen keine Antwort bekommen hatte, habe ich noch eine E-Mail geschrieben, schließlich wäre es ja möglich, das die Mail nicht angekommen ist, er sie übersehen hat oder wie auch immer. Allerdings habe ich auf die zweie Mail auch nie eine Antwort bekommen.
Wie der Zufall es so will, treffe ich besagten Professor vor ca. 1 Woche am Unigelände und spreche ihn höflich darauf an. Ergebnis dieser Aktion war eine doch nicht so nett formulierte Antwort, bei der es darauf hinauslief, das er keine Zeit habe sein E-Mails zu checken und wenn er denn einmal Zeit habe, dann werde er mir schon antworten. Nun ist der nächste Prüfungstermin aber schon diesen Freitag und ich nehme nicht an, das ich noch zu meiner Einsichtnahme kommen werde.
So, lange Rede, aber ich musste mir ein wenig Luft machen. Und jetzt zu meiner Frage. Darf er das eigentlich? Ich denke nämlich, das so ein Verhalten einer Verweigerung der Einsichtnahme gleich kommt, oder? Und soweit ich weiß, habe ich aber das Recht auf eine Einsichtnahme. Kann mir das einer von euch bestätigen oder gegebenenfalls verneinen?
Wie der Zufall es so will, treffe ich besagten Professor vor ca. 1 Woche am Unigelände und spreche ihn höflich darauf an. Ergebnis dieser Aktion war eine doch nicht so nett formulierte Antwort, bei der es darauf hinauslief, das er keine Zeit habe sein E-Mails zu checken und wenn er denn einmal Zeit habe, dann werde er mir schon antworten. Nun ist der nächste Prüfungstermin aber schon diesen Freitag und ich nehme nicht an, das ich noch zu meiner Einsichtnahme kommen werde.
So, lange Rede, aber ich musste mir ein wenig Luft machen. Und jetzt zu meiner Frage. Darf er das eigentlich? Ich denke nämlich, das so ein Verhalten einer Verweigerung der Einsichtnahme gleich kommt, oder? Und soweit ich weiß, habe ich aber das Recht auf eine Einsichtnahme. Kann mir das einer von euch bestätigen oder gegebenenfalls verneinen?